Kinderschutz im Verein
Es liegt in der Verantwortung der Erwachsenen Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen, sodass die positive Kraft des Sports sein gesamtes Potenzial entfalten kann.
Unsere Angebote an Euch:
Wir machen gemeinsam mit Euch eine Standortbestimmung, d.h. wir schauen, welche Maßnahmen ihr bereits umsetzt, wo Risikobereiche liegen und welche Schutzmaßnahmen sich ggf. für euch eignen.
Wir begleiten euch bei der Erarbeitung von einzelnen Maßnahmen bis hin zur Entwicklung und Umsetzung eines vollständigen Schutzkonzptes und suchen nach pragmatischen Lösungen, wenn ihr nicht weiterkommt.
Wir bieten euch an auch die Kommunikation in den Verein zu unterstützen, geben euch bestehende Materialien weiter und können gemeinsam mit euch nächste Schritte planen.
Meldet euch gerne bei uns für weitere Informationen und die ersten Schritte!
Unser Angebot im Sport für Vereine und Betroffene:
- Wir bieten Beratung bei Krisen, bei Verdacht oder Vorfällen von Gewalt und Kindeswohlgefährdung (IseF-Beratung)
- Wir unterstützen bei der Planung weiterer Schritte sowie Rehabilitationsmaßnahmen
Wir arbeiten betroffenenorientiert. Unser Angebot ist kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym.
Wir bieten verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Kindeswohl an, sowohl als Fortbildungen für Einzelpersonen als auch als eigene Workshops in eurem Verein – z.B.:
- das Basismodul „Kindeswohl“ nach der Konzeption der Sportjugend Hessen
- das Aufbaumodul für Kindeswohl-Ansprechpersonen nach der Konzeption der Sportjugend Hessen
- Trainer*innen-Workshop zur Stärkung der Kinder und Jugendlichen als Schutzfaktor
- Teamer*innen-Workshop zum stärkenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen auf Freizeiten
- Weitere Workshops entwickeln wir gerne gemeinsam mit euch nach euren individuellen Bedarfen
Für aktuell geplante Veranstaltungen schaut gerne bei unseren Fortbildungen
FortbildungenAlle Vereine der Stadt Kassel haben die Möglichkeit die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse ihrer Trainer*innen aus dem Kinder- und Jugendbereich über uns durchführen zu lassen. Das hat die folgenden Vorteile:
- Sensibler Umgang mit persönlichen Daten: Ihr erhaltet eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, d.h. ihr bekommt eine Rückmeldung, ob eure Trainer*innen laut Führungszeugnis für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geeignet sind oder nicht, ohne dabei Informationen über ggf. unrelevante Verurteilungen zu bekommen.
- Ihr könnt Euch von uns vorab beraten lassen, von welchen Trainer*innen ein erweitertes Führungszeugnis eingesehen werden sollte.
- Wir unterstützen Euch durch Materialien, wie Informationsschreiben an die Trainer*innen und können Informationen zu Detailfragen bei der Beantragung geben.
Ihr habt Euer erw. Führungszeugnis vorliegen und wollt es bei uns zur Einsichtnahme vorbeibringen?
Bucht hier einen Termin zur EinsichtnahmeEure Ansprechperson:
Lisa Salditt
Referentin für Kindeswohl, junges Engagement und Vielfalt im Sport
Satzungsänderung und Haltung
Den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten ist Aufgabe des gesamten Vereins und sollte im Vorstand als Aufgabe verankert sein. Per Vorstandsbeschluss sind nachhaltige Bemühungen des Vereins zum Wohle von Kindern und Jugendlichen festzuhalten. Der Verein positioniert sich dazu, sich präventiv aufzustellen und im Falle eines Verdachts schnell und sorgsam zu handeln. In der eigenen Satzung spricht sich der Verein aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen aus.
Ansprechpersonen in Sportorganisationen
Jede Sportorganisation sollte eine Ansprechperson im Kindeswohl benennen und bekannt machen. Die Ansprechperson ist eine erste Anlaufstelle für Betroffene, Eltern, Trainer*innen und weitere Akteure des Sports, an die sich jede*r bei Fragen oder akuten Situationen zum Kindeswohl wenden kann. Sie kennt regionale Fachberatungsstellen und das Beratungsangebot der Sportjugend Kassel.
Wer kann Ansprechperson sein/werden?
Eine Person,
- die bereits im Vorstand mitarbeitet (Jugendwart*in, Jugendleiter*in, Beisitzer*in …)
- außerhalb des Vorstands, die sich für dieses Thema interessiert
- die in den Vereinsstrukturen bekannt und vertrauenswürdig ist
Was muss die Ansprechperson an Qualifikation mitbringen?
Eine Ansprechperson ist kein*e Expert*in. Wichtig ist die Bereitschaft, sich in diesem Thema weiterzubilden. In Tagesfortbildungen der Sportjugend Hessen speziell für diese Zielgruppe werden ihre Aufgaben besprochen und geklärt, wie diese im eigenen Verein umzusetzen sind. Wir bieten diese in unserem Fortbildungsprogramm an.
Welche Aufgaben übernimmt die Ansprechperson im Verein?
Wichtig ist: Alles kann, nichts muss. Ansprechpersonen können selbst entscheiden, welche Aufgaben sie annehmen möchten und welche Aufgaben sie an andere Personen des Vereins abgeben möchten.
Mögliche präventive Aufgaben:
- Dafür sorgen, dass sie im Verein bekannt wird (Artikel in Vereinszeitung, Aushang im Vereinsheim, Gespräch mit allen Vorstandsmitgliedern/ Trainer*innen, Thema bei Mitgliederversammlung)
- Wissen darüber, welche präventiven Maßnahmen im Verein ggf. schon umgesetzt werden
- Das erweiterte Führungszeugnis einzusehen
- Potentielle Ansprechstellen außerhalb des Vereins (Sportjugend Hessen, regionale Beratungsstellen) kennen und wissen, wie sie zu erreichen sind
Mögliche Aufgaben bei Vorfällen oder Verdachtsmomenten:
- Sie ist Gesprächspartner*in, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche, Trainer*innen, Vorstandsmitglieder den Eindruck haben, dass es einem Kind oder Jugendlichen „nicht gut geht“ und evtl. eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.
- Sie ist dabei sachlich und vertraulich und agiert als sensible*r Gesprächspartner*in
- Sie entscheidet, ob Hilfe von außen erforderlich ist (telefonischer Kontakt zum Beratungsteam der Sportjugend oder Kontakt zu einer lokalen Beratungsstelle)
- Sie weiß, dass der Blick von außen bei diesen Themen hilfreich sein kann und dass professionelle Unterstützung helfen kann beim Umgang mit der eigenen persönlichen Betroffenheit.
Weitere Aufgaben können sein:
- Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes im Verein
- Teilnahme an örtlichen Netzwerken
- Organisation einer vereinsinternen Fortbildung
Einsicht in das erweitertes Führungszeugnis
Das “erweiterte Führungszeugnis” nach § 30a BZRG (Bundeszentralregistergesetz) ist ein Auszug aus dem Strafregister und kann von Personen, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind, eingeholt werden. Somit sollte es von allen Trainer*innen, Übungsleitenden und Betreuer*innen, die für den Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, eingesehen werden. Die Grundlage dafür bildet der §8a SGB VIII. Wer einen einschlägigen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis aus dem § 72a SGB VIII (Achtes Sozial-Gesetzbuch) aufweist, ist für die Kinder- und Jugendarbeit im Sport nicht geeignet.
> Weitere Informationen
Die wichtigsten Grundlagen im Überblick:
- Das erw. Führungszeugnis wird eingesehen, die Einsichtnahme vertraulich dokumentiert und das Führungszeugnis an den/die Besitzer*in zurückgegeben.
- Ehrenamtlich Tätige (Übungsleiter*innen, FSJ, BFD) sind gebührenbefreit. Hierfür kann das Beantragungsformular (s. unten) genutzt werden.
- Das erw. Führungszeugnis darf am Tag der Einsichtnahme max. drei Monate alt sein.
- Wie lange das erw. Führungszeugnis gültig ist, kann die Sportorganisation selbst festlegen, maximal jedoch fünf Jahre. Die Sportjugend Hessen empfhielt eine Einsichtnahme nach drei Jahren.
- Für eine spontane Beschäftigung / spontanes ehrenamtliches Engagement kann ersatzweise eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben werden.
- Alle detaillierten Hinweise finden sich im Merkblatt erw. Führungszeugnis
Qualifizierung und Sensibilisierung der Mitwirkenden
Alle Hauptberuflichen sowie Ehrenamtlichen, die Angebote für Kinder und Jugendliche für die Sportorganisation durchführen, sollten zum Thema Kindeswohl sensibilisiert sein. Sie werden somit darin bestärkt Auffälligkeiten nachzugehen, sich ggf. Rat zu holen und sich aktiv für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einzusetzen.
Unser Fortbildungsangebot
Verhaltenskodex und Verhaltensregeln
Ein Verhaltenskodex beschreibt Grundsätze und konkrete Verhaltensregeln zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätige im organisierten Sport in Hessen. Die Unterzeichnung eines Verhaltenskodex von allen Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, sollte ein Standard in Sportorganisationen sein.
Die Vorlage der Sportjugend Hessen kann genutzt werden und auf die individuellen Gegebenheiten der Sportorganisation angepasst werden.


